Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Im Haftpflichtfall tritt an die Stelle des Unfallverursachers dessen Haftpflichtversicherung. Schadenersatzansprüche wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Kosten für einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen und Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Durch ein unfallbedingtes Schadenereignis kannst Du gegebenenfalls noch weitere Ansprüche geltend machen.

JA! Du hast als geschädigter das Recht, einen eigenen, freien und vor allem unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs zu beauftragen. Dies gilt auch für den Fall, dass durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung ein Gutachter angeboten wird. Die Kosten für einen Kfz Gutachter sind erstattungspflichtig und müssen von der regulierenden Versicherung getragen werden!

Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens stellen Deine Schadensersatzansprüche dar (siehe auch § 249 BGB) und sind im Rahmen der Schadensregulierung vom Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten.

JA! Als Geschädigter hast Du das Recht, Dir den Schaden auszahlen zu lassen. Ob Du das Geld für Reparaturen verwendest oder nicht, bleibt Dir überlassen. Diese Art der Schadensregulierung wird als fiktive Schadensregulierung bezeichnet. Lediglich die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet.

Die Fahrzeuguntersuchung kann bei Dir zu Hause, an der Unfallstelle, in Deiner Werkstatt oder auch an Deinem Arbeitsplatz stattfinden. Ich komme dahin, wohin Du willst!

Ein Kfz-Gutachten gibt Dir einen detaillierten Überblick über die Schadenhöhe, den Schadenumfang und den Fahrzeugwert vor und nach dem Schadenereignis.

Ich sorge dafür, dass Du alle Kosten erstattet bekommst, die Dir zustehen und die sind meist höher als Du annimmst.

Je nach Ausmaß des Schadens solltest Du Dich auf eine Begutachtungszeit von etwa 20 bis 45 Minuten einstellen. Die Erstellung des Gutachtens dauert bei mir nur 48h.