Schadengutachten (Haftpflichtschaden)

Sie hatten einen Unfall und sind nicht schuld?

Dann haben Sie ein Recht, einen Schadengutachter Ihrer Wahl zu bestimmen, um Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.

Die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters sowie sämtliche Folgekosten sind für Sie kostenlos.

So können Sie sicher sein, dass der Schaden objektiv und neutral begutachtet wird.

Mit einem neutralen Schadengutachten helfen wir gerne, das komplette Schadenmanagement für Sie so unkompliziert wie möglich abzuwickeln

Bei uns bekommen Sie ein detailliertes und umfassendes Schadengutachten, welches rechtsverbindlich wirksam ist.

Bei der Besichtigung des Fahrzeuges, werden alle Informationen zum genauen Unfallhergang aufgenommen. Als unabhängiger Kfz-Gutachter, sind wir stets unparteiisch und objektiv. Vor Ort bei Ihnen dokumentieren wir schriftlich präzise sämtliche entstandenen Schäden und erstellen außerdem hochauflösende Fotos des Schadens. Diese und sämtliche aufgenommenen Daten dienen als Fundament für die Ermittlung der tatsächlichen Schadenssumme.

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Ermittlungen zu Wiederbeschaffungswerten

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Wert eines gleichartigen Fahrzeuges. Dies Betrifft Ausstattung, Laufleistung, Motorisierung etc.
Der Wiederbeschaffungswert liegt meist ca. 20% bis 25% höher als der Zeitwert den man beim Verkauf erzielen würde.
Bei Unfallgutachten wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt um im Falle eines Totalschadens den angemessenen Preis der Versicherung mitzuteilen, welcher erstattet werden muss.

Kurzgutachten

Ein Kurzgutachten wird bei sogenannten Bagatellschäden benötigt. Die bedeutet das eine Schadenshöhe von 750€ nicht überschritten wird. Da eine gesetzlich vorgeschriebene Schadensminderungspflicht herrscht, wird in diesem Fall ein vollumfängliches Unfallgutachten und die dazugehörigen Kosten nicht erstattet.

Young/Oldtimergutachten

Sie haben einen Young/Oldtimer und brauchen den Wert für ihre Versicherung. Als Bewertungspartner von  Classic-Analytics haben wir die Möglichkeit, genaueste Marktwerte sämtlicher Hersteller zu ermitteln.

Ein Young/Oldtimergutachten dient Ihnen im Schadenfall gegenüber der Versicherung zur Ermittlung des gewärtigen Fahrzeugwertes. So hat die Versicherung im Schadenfall den richtigen Wert und kann danach regulieren. Im Falle eines Diebstahls oder Brand ist ein Wertgutachten von großem Nutzen, falls sie das Fahrzeug frisch restauriert haben. So können Sie den tatsächlichen Wert bei der Versicherung angeben. Zudem ist ein Wertgutachten von Vorteil, wenn Sie das Fahrzeug veräußern möchten. Sie haben so eine gute Basis für eine möglich bevorstehende Preisverhandlung.

Unsere Bewertungskunden werden per mail informiert, wenn ihr durch uns bewertetes Fahrzeug in der Note 2 um 2.500,00€ oder 10% steigt.

Der Wert eines Old- oder Youngtimers steht und fällt mit dem Zustand. Kriterien wie Alter, Laufleistung oder Anzahl der Vorbesitzer sind bei normalen Gebrauchtwagen noch entscheidend, beim Oldtimer hingegen sind sie häufig gar nicht mehr eindeutig zu ermitteln, es kommt allein auf die Zustandsnote an.

Makelloses Fahrzeug, an dem sich auch bei genauester Prüfung keinerlei (!) Mängel an Optik oder Technik finden. Ein Fahrzeug, dessen Restauration in allen Punkten den absoluten Höchststand des heute handwerklich Machbaren darstellt und daher einen enormen finanziellen Aufwand erfordert. Extrem selten.

(Übertrifft deutlich den Qualitätsstandard der heute üblichen Großserienproduktion)

Sehr gutes, mängelfreies Fahrzeug im original erhaltenen oder aufwändig restauriertem Zustand ohne Fehlteile und mit allenfalls leichten Gebrauchsspuren.

(Entspricht einem 3 bis 8 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von maximal 50.000 bis 100.000km)

Gebrauchtes Fahrzeug im ordentlichen Zustand, das normale Spuren der Jahre oder einzelne, kleinere Mängel zeigt. Uneingeschränkt fahrbereit, ohne Durchrostungen und ohne sofort notwendige Instandsetzungsarbeiten.

(Entspricht einem 8 bis 12 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von 100.000 bis 200.000km)

Verbrauchtes Fahrzeug mit deutlich erkennbaren Mängeln, das nur eingeschränkt fahrbereit ist oder an dem sofortige, einfach durchzuführende Arbeiten notwendig sind. Kann leichte bis mittlere Durchrostungen oder Fehlteile aufweisen.

(Entspricht einem 12 bis 20 Jahre alten, durchschnittlich gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung über 250.000km)

Restaurierungsobjekt im nicht fahrbereiten oder (teil)zerlegtem Zustand mit zahlreichen Fehlteilen, das nur mit größeren Investitionen wieder aufgebaut werden kann.

Gebrauchtwagenbewertung

Eine Gebrauchtwagenbewertung kann Ihnen hilfreich sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten und nicht wissen was er eigentlich Wert ist. Wir ermitteln Ihnen den tatsächlichen Preis welchen Sie ansetzen können.

Außerdem dient so eine Bewertung auch, wenn Sie ein Firmenfahrzeug aus dem Firmenbesitz erwerben möchten. Sie können Die Gebrauchtwagenbewertung beim Finanzamt vorlegen und müssen keine überteuerten Preise zahlen

Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert – Worauf kommt’s an?

In die Restauration eines alten VW Käfers kann man problemlos mehr als 20.000 Euro versenken – aber bekommt man im Schadenfall diese Summe von der Oldtimerversicherung auch ersetzt? Noch immer wird im Bereich der Oldtimerbewertungen mit fantasievollen, aber rechtlich unbedeutenden Begriffen wie Liebhaberwert, Verkaufswert oder Zeitwert jongliert. Dabei gibt es für die Schadenregulierung nur drei Werte, die wirklich zählen:

Wiederherstellungswert

Der Wiederherstellungswert bezeichnet die Summe, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat – unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen (Grundsatz der Naturalrestitution, vgl. §249 BGB). Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel, der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne – Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.

Marktwert

Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge werden üblicherweise nach ihrem Marktwert versichert. Der Marktwert beschreibt den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. bei einem An- oder Verkauf würde zum gegenwärtigen Zeitpunkt für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bezahlt bzw. erzielt. Es handelt sich dabei um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält. Lediglich bei seltener gehandelten Fahrzeugen und bei Modellen, die überwiegend über den gewerblichen Handel vertrieben werden, fließen auch Ergebnisse aus Händlerverkäufen sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit ein. Der Marktwert bildet die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kasko-Bereich. Er gilt als Taxe (festgesetzter, vereinbarter Preis) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).